Erfolg für Heilmittelerbringer: „KG H2O“ ist eine verständliche Abrechnungsangabe
Ein aktuelles von KMR erstrittenes Urteil des Sozialgerichts Berlin (Az. S 61 KR 550/24) bringt wichtige Klarheit für Physiotherapie-Praxen und andere Heilmittelerbringer: Die strikte Forderung von Krankenkassen nach exakten Wortlauten oder offiziellen Abkürzungen bei der Abrechnung greift zu kurz, wenn die erbrachte Leistung dennoch „verständlich“ dargestellt ist.


















