Mit Wirkung ab dem 01.07.2026 soll der Mindestlohn in der Pflege erneut angehoben werden. Die zuständige Pflegekommission hat am 25.11.2025 vorgeschlagen, den Mindestlohn in zwei Schritten zum 01. Juli 2026 und zum 01. Juli 2027 zu erhöhen. Die Erhöhung soll jeweils 2,6 Prozent betragen.
Pflegehilfskräfte sollen von Juli nächsten Jahres an mindestens 16,52 Euro (jetzt 16,10 Euro) verdienen. Im Juli 2027 steigt der Lohn dann auf 16,95 Euro. Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung erhalten vom kommendem Sommer an mindestens 17,80 Euro (jetzt 17,35 Euro) und 18,26 Euro ab Juli 2027. Pflegefachkräfte verdienen ab Juli 2026 mindestens 21,03 Euro (jetzt 20,50 Euro). Von Juli 2027 an sind es 21,58 Euro.
Nicht zu verwechseln ist der Pflege-Mindestlohn mit dem ab dem 01.01.2026 ebenfalls erhöhten regional üblichen Entgeltniveau. Dieses spiegelt das im jeweiligen Bundesland durchschnittliche Tarifniveau in der Pflege wider. Pflegeeinrichtungen, für die dieses maßgeblich ist, sind verpflichtet, in den einzelnen Qualifikationsgruppen im Durchschnitt dieses Tarifniveau einzuhalten. Es können deshalb einige Mitarbeitende oberhalb und andere unterhalb der vorgegebenen Durchschnittsvergütung entlohnt werden. Der jeweilie Pflege-Mindestlohn darf dabei freilich nicht unterschritten werden.







