Allgemein

Childhood-Haus Leipzig - Beratungen zu Fragen bei Anzeigenerstattung

Childhood-Haus Leipzig - Beratungen zu Fragen bei Anzeigenerstattung

Seit dem Jahr 2018 besteht das Childhood-Haus Leipzig. Es wurde an der Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Leipzig eingerichtet und war seinerzeit das erste Childhood-Haus in Deutschland. Hierbei handelt es sich um ein gemeinsames Projekt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Leipzig und der World-Childhood-Foundation.

Das Childhood-Haus bietet Kindern einen Schutzraum, die Gewalt und Missbrauch erfahren oder erlebt haben. Durch die enge Zusammenarbeit von Ärzten und Psychologen mit der Polizei und Justiz soll den Betroffenen insbesondere eine wiederholte körperliche Untersuchung und mehrfacher Befragung durch Polizei und Justizbehörden erspart werden. Dazu vereint das Childhood-Haus Besprechungs- und ärztliche Untersuchungsräume sowie Befragungsräume, in denen richterliche und polizeiliche Befragungen stattfinden können (weitere Informationen dazu finden Sie hier)

Seit Bestehen des Childhood-Hauses Leipzig bietet KMR eine kostenlose Rechtsberatung für Betroffene, insbesondere zu Fragen im Zusammenhang mit einer etwaigen Anzeigenerstattung an. Vor allem Ärzte, Angehörige von betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie Kindereinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten sehen sich im Falle des Verdachts von Gewalt oder Missbrauch gegen Kinder und Jugendliche häufig mit der Frage konfrontiert, ob bestehende Schweigepflichten einer Anzeigenerstattung entgegenstehen. Auch die Frage, ob man sich im Falle einer Anzeigenerstattung möglicherweise selbst der Strafverfolgung aussetzt, wenn sich der Verdacht nicht bestätigen sollte, etwa wegen falscher Verdächtigung gemäß § 164 StGB oder Beleidigung bzw. Verleumdung gemäß §§ 186, 187 StGB, treibt die Betroffenen häufig um. Unter anderem hierzu steht KMR als Ansprechpartner zur Verfügung.