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Fachkraftquote gestrichen

Fachkraftquote gestrichen

Das neue Sächsische Wohnteilhabegesetz (SächsWTG) hat mit Wirkung zum 13.04.2024 im Rahmen der umfassenden Reform des sächsischen Heimrechts das bis dato bestehende Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (SächsBeWoG) abgelöst. Über die Neuerungen und Herausforderungen für Träger stationärer Einrichtungen und Wohngemeinschaften berichtet Rechtsanwalt Daniel Martschink in der aktuellen Ausgabe 06/2024 der Fachzeitschrift Altenheim (Fachkraftquote gestrichen, in: Altenheim, Lösungen fürs Management, 06/2024, S. 40-43, www.altenheim.net).

Anbieter von Wohngemeinschaften sollten bei den aktuell vom KSV Sachsen (Heimaufsicht) durchgeführten Zuordnungsprüfungen nach § 24 SächsWTG auf eine zutreffende Qualifizierung der ambulant betreuten Wohngemeinschaft als selbstverantwortet oder anbieterverantwortet hinwirken.

Investoren und Träger stationärer Einrichtungen müssen sich bei neuen Projekten auf stärkere regulatorische Anforderungen (Kapazitätsbeschränkungen, Einzelzimmervorgaben u. a.) einstellen. Auch im laufenden Betrieb ergibt sich operativ – bspw. mit der Verpflichtung zur Erstellung eines Gewaltschutzkonzeptes – Handlungsbedarf.

Fachkraftquote gestrichen, in: Altenheim 06/2024, S. 40-43