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Unternehmerisches Wagnis

Unternehmerisches Wagnis

Der Gesetzgeber strebt eine erkennbare Verbesserung des Gehaltsniveaus in der Altenpflege an. Ermöglicht werden soll das durch die Verpflichtung der Kostenträger, die Refinanzierung der Gehälter bis zur tariflichen Höhe und unter bestimmten Bedingungen darüber hinaus bei der Pflegesatzverhandlung auch für nicht tarifgebundene Pflegeheime verlässlich zu berücksichtigen. Eine weitere neue gesetzliche Regelung verpflichtet zu einer angemessenen Berücksichtigung der Option auf unternehmerischen Gewinn, der vom Gesetzgeber als Berücksichtigung einer angemessenen Finanzierung des Unternehmerrisikos beschrieben wurde.

Zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen beauftragte der bpa das IEGUS Institut für europäische Gesundheits- und Sozialwirtschaft GmbH sowie die Unternehmensberatung contec mit dieser vorliegenden Studie, um Vergütungsverhandlungen wie absehbaren Schiedsstellenverfahren eine belastbare Grundlage bei der Bestimmung der unterschiedlichen Risiken geben. Mit dieser Studie liegt nun erstmals eine wissenschaftliche Ausarbeitung zum Thema des Unternehmenswagnisses bei stationären Pflegeeinrichtungen vor.

Einleuchtend ist das Ergebnis der Studie. In einem ersten Schritt muss das Pflegeheim in die Lage versetzt werden, seinen Versorgungsauftrag zu erfüllen und zumindest die absehbaren Gestehungskosten inklusive der damit verbundenen absehbaren Risiken finanzieren zu können, ohne absehbar Verluste zu erwirtschaften. Damit ist eine Nulllinie definiert. Daneben und zusätzlich ist dann darauf aufbauend die angemessene Finanzierung des Unternehmerrisikos zu vereinbaren.

Die Studie kann hier erworben werden.

Ein ausführlicher Bericht zu den Inhalten und Ergebnissen der Studie findet sich im bpa-Magazin 3+4/2017.

Quelle: bpa (https://www.bpa.de/Studien-Gutachten.53.0.html)