Zum 01.02.2024 ist die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (6. Pflege-ArbbV) in Kraft getreten. Danach steigen mit Wirkung ab dem 01.05.2024 die Mindestentgelte für Pflegekräfte und Pflegefachkräfte. Für Pflegekräfte gilt dann ein Mindestentgelt i.H.v. 15,50 € brutto je Stunde. Für Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit beträgt das Mindestentgelt dann 16,50 € brutto je Stunde und für Fachkräfte 19,50 € brutto je Stunde.
Ab dem 01.07.2025 erhöhen sich die Mindestentgelt dann erneut, und zwar für Pflegekräfte auf 16,10 € brutto je Stunde, für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung auf 17,35 € brutto je Stunde und für Pflegefachkräfte auf 20,50 € brutto je Stunde. Die vollständige Regelung ist hier abrufbar.
Nicht zu verwechseln sind die Mindestentgelte gemäß § 2 Pflege-ArbbV mit dem im jeweiligen Bundesland geltenden regional üblichen Entgeltniveau gemäß § 72 Abs. 3b Satz 1 Nr. 4 SGB XI, also dem durchschnittlichen Tarifniveau. Die für die jeweiligen Bundesländer derzeit durch den GKV-Spitzenverband veröffentlichten regional üblichen Entgeltniveaus finden Sie hier.