Fachanwalt für Medizinrecht

Marc Sendowski

Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Sendowski ist das Medizin- und Pflegerecht. Er ist insbesondere in folgenden Bereichen tätig: 

  • Vertragsarztrecht und Recht der Selbstverwaltungskörperschaften
  • Vergütung im Bereich des SGB V einschließlich häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege
  • Krankenhausrecht
  • Apothekenrecht
  • Vergaberecht im Gesundheitswesen
  • Medizinstrafrecht und Compliance
  • Arzneimittelrecht und Medizinprodukterecht

Vita

Studium der Rechtswissenschaften in Bremen, Rom und Berlin

seit 2007 Rechtsanwalt bei KMR Rechtsanwälte

seit 2010 Fachanwalt für Medizinrecht  

Vorsitzender des Beschwerdeausschusses der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen sowie der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen in Sachsen nach § 106c SGB V

Vorsitzender des Berufungsausschusses für Ärzte Berlin

Stellvertretender Vorsitzender des Beschwerdeausschusses nach § 106c 

SGB V der Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftlichkeitsprüfung Thüringen

Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg sowie am Interdisziplinären Wissenschaftlichen Zentrum Medizin-Ethik-Recht

Vorsitzender des Beschwerdeausschusses nach § 106c SGB V der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (…)  

Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht

Mitglied im Landesverband für Hospiz- und Palliativmedizin Sachsen e.V.

Mitglied im Arbeitskreis Ärzte und Juristen der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaft (AWMF)

Marc Sendowski

Kanzlei

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