Gesellschaftsrecht im Gesundheitswesen
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Gesellschaftsrecht im Gesundheitswesen
Mit unserer branchenspezifischen Erfahrung beraten wir Sie in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts.
Der langfristige Erfolg und die Stabilität Ihres Unternehmens hängen maßgeblich von dessen Grundlagen ab. Die sich ständig wandelnden regulatorischen Anforderungen im Gesundheitswesen erfordern ein stabiles "Gerüst" Ihres Unternehmens.
Einzelunternehmen, Verein, GbR, UG, GmbH oder GmbH & Co. KG – wir betrachten Transaktionen und Umwandlungen nicht nur aus dem Blickwinkel des Gesellschaftsrechts, sondern behalten stets die Zulassung und Vergütung sowie die Integration bestehender (Arbeits-)Verträge im Blick. Auch bei Nachfolgeregelungen steht der Weiterbestand und der Erfolg Ihres Unternehmens im Vordergrund.
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen für Ihre geschäftlichen Herausforderungen und begleiten Sie auch bei langfristigen Projekten wie der konzeptionellen (Neu-)Gestaltung von Pflegeeinrichtungen. Als Partner unterstützen wir Sie zum Beispiel bei der Erstellung von Business-Plänen zur Entwicklung und Finanzierung Ihres Projekts.
Gesundheits-Check-Up für Ihr Unternehmen – Vertragsprüfung und Compliance-Prüfung
Oft besteht die Struktur von Unternehmen im Gesundheitswesen seit vielen Jahren. Die Herausforderungen stellen sich jedoch täglich neu. Mit langjähriger Branchenkenntnis prüfen wir Ihre Verträge.
Satzung (Gesellschaftsvertrag), Geschäftsführeranstellungsvertrag oder Dienstwagenregelung – für einen pauschalen Betrag prüfen wir Ihre Verträge und ermitteln Optimierungsbedarf. Ebenso prüfen wir für Sie, ob Ihre Homepage nebst Impressum den gesetzlichen Anforderungen entspricht, um Ihr Unternehmen vor Abmahnungen durch Konkurrenzunternehmen oder Verbraucherschutzverbänden zu bewahren.
Geschäftsführeranstellungsverträge
Wir wissen um die besondere Expertise der Geschäftsführer von Einrichtungen im Gesundheitswesen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung rechtssicherer und individuell angepasster Geschäftsführeranstellungsverträge, die sowohl die Interessen des Unternehmens als auch die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers insbesondere dessen Haftungsrisiko berücksichtigen sowie den statusrechtlichen Qualifikationen im Rahmen der Betriebsprüfung standhalten.
Satzungen
Die rechtliche Grundlage eines Unternehmens ist essentiell. Wir entwerfen Satzungen für Gesundheitseinrichtungen (z.B. GmbH und GbR-Gesellschaftsverträge), die den spezifischen Anforderungen und Regulierungen des Gesundheitswesens entsprechen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Satzung im Einklang mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen steht.
Sie planen die Aufnahme eines neuen Gesellschafters?
Wir entwickeln die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufnahme eines neuen Gesellschafters, die auch Ihre Interessen im Konfliktfall in der Zukunft schützen.
Unternehmenskaufverträge
Beim Kauf und Verkauf von Gesundheitseinrichtungen, insbesondere von stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten sowie von Arztpraxen, ist eine fundierte rechtliche Beratung wesentlich. Wir begleiten Sie in allen Phasen des Transaktionsprozesses und unterstützen Sie bei der Ausarbeitung und Prüfung von Unternehmenskaufverträgen, insbesondere bei asset deals (Kauf von einzelnen Anlagevermögen), share deals (Kauf von GmbH-Anteilen) und Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz (bspw. Abspaltung eines einzelnen Betriebsteils wie eines Pflegeheims oder einer Betriebsstätte).
Im Rahmen der due dilligence beraten wir bei Transaktionsprozessen auch zu einzelnen komplexen Fragen in den Schnittbereichen mehrerer Rechtsgebiete. Unsere langjährige Erfahrung mit Aufsichtsbehörden (insbesondere Heimaufsichtsbehörden) und unsere tiefe Branchenkenntnis setzen wir für Ihr Unternehmen ein.
Nachfolgeregelungen
Auch die langfristige Planung der Unternehmensnachfolge ist ein komplexes Unterfangen, das eine umfassende rechtliche Betrachtung erfordert. Wir helfen Ihnen dabei, klare und effektive Nachfolgeregelungen zu entwickeln, um die Kontinuität Ihres Gesundheitsunternehmens zu gewährleisten.
Sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellungsverfahren durch die Clearingstelle bei der Deutschen Rentenversicherung
Wir begleiten sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellungsverfahren durch die Clearingstelle bei der Deutschen Rentenversicherung und sorgen dafür, dass die statusrechtliche Qualifikation Ihrer Mitarbeiter, insbesondere der Gesellschafter-Geschäftsführer von vornherein im Einklang mit den geltenden Bestimmungen steht und finanzielle Risiken minimiert werden. Hierzu prüfen wir insbesondere, ob bei Ihren Gesellschaftsverträgen und Geschäftsführeranstellungsverträgen Handlungsbedarf besteht, damit der sozialrechtliche Status Ihren wirtschaftlichen Erwartungen entspricht.
M&A und Due Diligence für Pflegeunternehmen und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen
Weitere Informationen zu unserer Beratung und Dienstleistung bei Transaktionsprozessen finden Sie unter Kompetenzen - M&A | Due Diligence
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