Wettbewerbsrecht
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Wettbewerbsrecht
Der Pflege- und Gesundheitssektor sieht sich einer Vielzahl an komplexen wettbewerbsrechtlichen Herausforderungen gegenüber. Die Situation ist insbesondere durch die anhaltend angespannte Marktlage und den akuten Fachkräftemangel geprägt, was dazu führt, dass Leistungserbringer wie Pflegeeinrichtungen, Ärzte und Anbieter von Heil- und Hilfsmitteln immer häufiger von aggressiven Marktpraktiken betroffen sind. Dazu zählen insbesondere die Abwerbung von Mitarbeitern sowie die gezielte Abwerbung von Kunden durch Mitbewerber, was in vielen Fällen auf unlautere Geschäftspraktiken zurückzuführen ist.
Die zunehmende Konkurrenz und der Druck, qualifiziertes Personal zu gewinnen, führen nicht selten zu Grenzüberschreitungen, die für die Betroffenen erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen haben können. Pflegeeinrichtungen stehen daher vor der Herausforderung, nicht nur ihre Patientenbindung aufrechtzuerhalten, sondern auch ihre Mitarbeiter vor unrechtmäßigen Abwerbeversuchen zu schützen. Besonders problematisch ist dies in einer Branche, die ohnehin stark reguliert und auf qualifiziertes Personal angewiesen ist.
Vor diesem Hintergrund gewinnt der Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen GeschGehG an enormer Bedeutung. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass vertrauliche Informationen über Betriebsabläufe, Patientenlisten oder innovative Pflegekonzepte wirksam vor der Übernahme durch Wettbewerber geschützt werden. Darüber hinaus sind die Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu beachten, das beispielsweise die Nutzung von unlauteren Mitteln zur Mitarbeiterabwerbung untersagt. Verstöße gegen das UWG können für die Verantwortlichen erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.
Auch das Heilmittelwerbegesetz (HWG) spielt eine zentrale Rolle im Gesundheitssektor, indem es enge Vorgaben für die Werbung von Heilmitteln und therapeutischen Leistungen setzt. Diese Gesetze dienen dem Schutz der Patienten vor irreführenden Werbemaßnahmen und tragen gleichzeitig dazu bei, dass Leistungserbringer in einem fairen Wettbewerbsumfeld agieren. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, riskiert empfindliche Strafen und die Rufschädigung seines Unternehmens.
Unsere Expertise im Wettbewerbsrecht für Pflegeeinrichtungen, Ärzte sowie Heil- und Hilfsmittelversorger
KMR unterstützt Sie dabei, sich im komplexen Feld des Wettbewerbsrechts (Lauterkeitsrecht) sicher zu bewegen. Wir beraten Sie umfassend zu Themen wie Mitarbeiterabwerbung, unlauteren Geschäftspraktiken, dem effektiven Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse gemäß dem GeschGehG und der rechtskonformen Gestaltung Ihrer Werbemaßnahmen und Ihres gesamten Auftretens im Markt im Einklang mit dem UWG und dem HWG.
Unsere Schwerpunkte liegen dabei in den folgenden Bereichen
- Beratung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)
- Unterstützung bei der Einhaltung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG)
- Rechtliche Begleitung bei Mitarbeiterabwerbung durch unlautere Abwerbeversuche zur Sicherung der personellen Ressourcen
- Prüfung von Wettbewerbs- und Geheimhaltungsklauseln in Arbeitsverträgen und Verträgen mit Geschäftspartnern
- Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen durch Abmahnungen und strafbewehrten Unterlassungserklärungen
- gerichtlicher Eilrechtsschutz und Durchsetzung von Schadensersatzforderungen
- internal investigations bspw. bei festgestellten Verstößen gegen Gesetze zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
- Prüfung von Werbemaßnahmen und anderem Marketing
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