Arbeitsrecht im Gesundheitswesen

Arbeitsrecht im Gesundheitswesen

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Arbeitsrecht im Gesundheitswesen

Wir begleiten Sie als Arbeitsgeber im Gesundheitswesen in allen Phasen der Arbeitsverhältnisse Ihrer Arbeitnehmer und beraten Sie darüber hinaus im Bereich Personalentwicklung und Personalmanagement. Das Arbeitsverhältnis zu Ihren Mitarbeitern ist einer ständigen Dynamik unterworfen. Wir unterstützen Sie von der Begründung bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Im Rahmen unserer Beratung unterstützen wir Sie mit unserer Branchenkenntnis und fachlichen Expertise. Dabei behalten wir die wirtschaftlichen Konsequenzen streitiger Auseinandersetzungen mit Ihren Mitarbeitern stets im Blick.  

Folgende Aspekte bilden den Schwerpunkt unserer Arbeit in diesem Bereich:

  • Arbeitsverträge: Arbeitsrechtliche Verträge sollten alle relevanten Regelungen zu Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Krankheit enthalten, um den Anforderungen des Nachweisgesetzes zu entsprechen. Besondere Bedeutung im Bereich des Gesundheitswesens haben auch Klauseln zum Datenschutz, zur Vertraulichkeit von Patientendaten und zur ärztlichen Schweigepflicht. Darüber hinaus erlangen Rückzahlungsklauseln in Fortbildungsverträgen große Bedeutung für Arbeitgeber. Sorgfältige Planung und entsprechende Strukturen schaffen Klarheit und Transparenz für beide Parteien.
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen birgt erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Risiken. Im Rahmen unserer Beratung stellen wir sicher, dass Kündigungen gemäß den geltenden Gesetzen und Regeln erfolgen. Im Falle von Kündigungsschutzklagen vertreten wir Sie vor den Arbeitsgerichten.  
  • Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge: Betriebsvereinbarungen bieten die Möglichkeit, ein gutes Arbeitsklima zu fördern und die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern. Gerade im Bereich des Gesundheitswesens mit einem erheblichen Fachkraftmangel bieten Tarifverträge die Möglichkeit, sich als Arbeitgeber gegenüber den Mitbewerbern positiv abzuheben. Wir beraten Sie zu Tarifregelungen und unterstützen Sie bei den Verhandlungen mit Arbeitnehmerverbänden.  
  • Compliance und Internal Investigation: Compliance ist unerlässlich, um einheitliche Verhaltens- und Arbeitsstandards sicherzustellen. Arbeitgeber müssen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz gewährleisten, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Solche Untersuchungen müssen fair, transparent und rechtskonform erfolgen. Wir unterstützen Sie beim Schutz Ihres Unternehmens beispielsweise als Compliance-Beauftrage oder bei der Durchführung interner Ermittlungen.
  • Innerbetriebliche Richtlinien: Arbeitgeber müssen klare innerbetriebliche Richtlinien haben, um einheitliche Verhaltens- und Arbeitsstandards sicherzustellen. Diese Richtlinien sollten ethische Grundsätze, den Umgang mit Patientendaten, Hygienevorschriften und Verhaltensrichtlinien gegenüber Kollegen abdecken.

Kontakt

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