Medizin- und
Wirtschaftsstrafrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten vor Behörden, Staatsanwaltschaften und
Gerichten auf allen Gebieten des Medizin- und Wirtschaftsstrafrechts in einem
interdisziplinären Team.
Medizin- und Wirtschaftsstrafverfahren weisen im Vergleich zu "herkömmlichen"
Strafverfahren Besonderheiten auf. Das jeweils in Rede stehende strafbewehrte
Fehlverhalten ist neben dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht in der Regel
einem Spezialgebiet zuzuordnen, das die rechtlichen Beziehungen im Einzelnen
regelt. Dies können beispielsweise das Vertragsarztrecht, das Recht der
Leistungserbringer im Gesundheitswesen oder das Handels- und Gesellschaftsrecht
sein. Die Verteidigung in Medizin- und Wirtschaftsstrafverfahren erfordert
deshalb regelmäßig über das allgemeine Straf- und Strafprozessrecht
hinausgehende Kenntnisse in den jeweiligen Rechtsgebieten.
Zudem führen gerade im Gesundheitsrecht strafrechtliche Verfahren häufig zu
berufsrechtlichen Konsequenzen, wie einem drohenden Entzug der Approbation oder
dem Widerruf der Berufsbezeichnung. Für die erfolgreiche Wahrnehmung der
Interessen unserer Mandanten sind daher über die strafrechtliche Kompetenz
hinaus spezielle Kenntnisse im jeweiligen Berufs- sowie im Verwaltungsrecht
erforderlich.
Unser Team besteht aus Fachanwälten im Medizin-, Sozial-, Arbeits- und
Verwaltungsrecht sowie aus Spezialisten für das Medizin- und
Wirtschafsstrafrecht. Dadurch stellen wir sicher, dass unsere medizin- und
wirtschaftsstrafrechtlichen Mandate nach Bedarf durch den jeweiligen
Spezialisten oder fachübergreifend im Team bearbeitet werden. Zudem decken wir
alle Bereiche der strafrechtlichen Compliance-Beratung ab.