Öffentliches Recht
Das öffentliche Recht besteht aus einer Vielzahl von Rechtsmaterien: Europarecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, dem Recht des öffentlichen Dienstes, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Sozialrecht. Es regelt einerseits das Verhältnis zwischen den Trägern der öffentlichen Gewalt und den Bürgern und Unternehmen sowie andererseits das Verhältnis der Träger der öffentlichen Gewalt untereinander.
Im öffentlichen Recht beraten wir seit mehr als 20 Jahren Unternehmen und Privatmandanten sowie Gemeinden, Landkreise und sonstige Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Auf der Basis unserer Spezialisierungen im öffentlichen Recht bieten wir Ihnen eine Ihren Anforderungen entsprechende erfolgreiche Beratung in einem interdisziplinären Team an. In unserem Team wirken Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht sowie Spezialisten für Verfassungsrecht und Strafrecht.