Gesundheitsrecht
Das Gesundheitsrecht ist eine sich schnell entwickelnde Querschnittsmaterie. Anders als in herkömmlichen Rechtsgebieten sind die Probleme in der Praxis breiter gefächert, da es sich um eine Schnittmenge aus Zivil-, Straf- und öffentlichem Recht handelt.
Wir sind Spezialisten im Medizinrecht und im Pflegerecht und Partner in allen rechtlichen Angelegenheiten für die Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Dies sind insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Träger ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen, Medizinproduktehersteller, MVZ, weitere Heilberufsangehörige sowie Leistungserbringer im Rettungsdienst und Krankentransport.
Wir bieten Ihnen eine erfolgsorientierte Beratung in den Gebieten des Medizin- und Pflegerechts in einem interdisziplinären Team an. Unser Team besteht aus Fachanwälten für Medizin-, Sozial-, Arbeits- und Verwaltungsrecht sowie Spezialisten für Medizinstrafrecht und Vergaberecht im Gesundheitswesen. Dadurch stellen wir sicher, dass unsere medizinrechtlichen Mandate nach Bedarf durch unsere Spezialisten oder fachübergreifend im Team bearbeitet werden.