Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung unserer Mandanten Genehmigungsverfahren und die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit den örtlich zuständigen Behörden.
Im öffentlichen Wirtschaftsrecht sind wir insbesondere auf folgenden Gebieten tätig:
- Heimordnungsrecht
- Vergaberecht
- Privatisierung
- Public-Private-Partnership (PPP)
- Subventionsrecht