Wir beraten und vertreten Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen, wie beispielsweise Betreiber von Pflegeeinrichtungen, Physio- und Psychotherapeuten in allen Bereichen des Medizinstrafrechts. Diese können im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung mit verschiedenen strafrechtlich relevanten Sachverhalten konfrontiert werden. Neben den klassischen Themenbereichen des Arztstrafrechts, das vor allem die Folgen von Behandlungsfehlern in Verfahren wegen
- fahrlässigerKörperverletzung (§ 229 StGB) oder
- fahrlässigerTötung (§ 222 StGB) umfasst,
sind insbesondere folgende Straftatbestände insoweit relevant:
- (Abrechnungs-) Betrug (§ 263 StGB),
- Bestechung und Bestechlichkeit (Korruption) im Gesundheitswesen (§§ 299 a, 299 b StGB),
- Untreue (§ 266 StGB),
- Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB),
- Verstoß gegen die Schweigepflicht als Berufsgeheimnisträger (§ 203 StGB),
- unerlaubter Schwangerschaftsabbruch (§ 218 StGB) und die Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft (§ 219 a StGB),
- aktive Sterbehilfe (§§ 212, 216 StGB) sowie
- Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, das Betäubungsmittelgesetz und das Transplantationsgesetz.