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Schwerpunkt

Krankenhäuser

Wir beraten Krankenhäuser.

Beschreibung

Aufgrund unserer fachübergreifenden Spezialisierungen können wir Krankenhäusern eine umfassende rechtliche Beratung bieten.

Wir sind insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

  • Krankenhausplanung und -finanzierung
  • Vergütung von Krankenhausleistungen
  • Chefarztverträge
  • Arbeitsrecht im Krankenhaus
  • Betriebsverfassungs-/ Personalvertretungsrecht
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht für Krankenhäuser
  • Compliance
  • Haftungsrecht
  • Krankenhaushygiene
  • Recht der Hochschulmedizin
  • Vergaberecht im Gesundheitswesen
  • Strafrecht und Internal Investigations

Weitere Schwerpunkte

Wir stehen unseren Mandanten mit unseren Spezialisierungen in allen rechtlichen Bereichen ihrer Tätigkeiten zur Seite.

Weitere Schwerpunkte

Wir stehen unseren Mandanten mit unseren Spezialisierungen in allen rechtlichen Bereichen ihrer Tätigkeiten zur Seite.

Pflege- und Rehaeinrichtungen

Wir beraten ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.

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Ärzte und Zahnärzte

Wir beraten Ärzte und Zahnärzte.

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Arbeitsrecht

Wir sind Spezialisten im Arbeitsrecht.

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Medizinstrafrecht

Wir sind Spezialisten im Medizinstrafrecht.

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Compliance / Internal Investigations

Wir sind Spezialisten für Compliance und Internal Investigations.

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Kontakt

KMR Rechtsanwälte
Lampestraße 2 
04107 Leipzig
Mo–Fr  8:00–17:00 Uhr

Fon: 0341–140 90–0
Fax: 0341–140 90–20
info@kmr-rechtsanwaelte.de

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