Compliance bedeutet mehr als regelkonformes Verhalten. Nicht erst seit dem Siemensskandal und dem VW-Dieselskandal kommt den Themenkomplexen Compliance und Internal Investigations eine zunehmende Bedeutung für die Leitungsorgane auch in mittelständischen Unternehmen und Körperschaften zu.
Wir beraten Unternehmen und Körperschaften beim Aufbau und der Implementierung maßgeschneiderter Compliance-Systeme. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Mitarbeiter und Leitungspersonen ihr Handeln für das Unternehmen an den für sie geltenden rechtlichen Vorgaben ausrichten. Das Compliance-System umfasst in der Regel auch die Bestellung einer Ombudsperson als Anlaufstelle für Hinweisgeber. Auf diese Weise sollen Nachteile für das Unternehmen, seinen Organen und den Mitarbeitern verhindert und behördliche Ermittlungen in Straf- oder Bußgeldverfahren im Unternehmen selbst möglichst vermieden werden.
Besteht der Verdacht von Rechtsverstößen im Unternehmen oder wurden solche sogar festgestellt, sind häufig interne Ermittlungen ein wirksames Mittel zur Sachverhaltsaufklärung. Gleichzeitig können Rechtsverstöße und Schwachstellen im Compliance-System aufgedeckt sowie das Fehlverhalten abgestellt werden. Zudem dient die eigene Sachverhaltsaufklärung regelmäßig der Vorbereitung auf ein gerichtliches oder behördliches Verfahren.
Wir bieten unseren Mandanten eine unabhängige, vertrauliche und effektive Untersuchung in einem interdisziplinären Team und übernehmen bei Bedarf die Funktion einer externen Ombudsperson.