Wir begleiten unsere Mandanten in allen Phasen der Arbeitsverhältnisse ihrer Arbeitnehmer und beraten sie darüber hinaus im Bereich Personalentwicklung und Personalmanagement.
Im Bereich des Gesundheitsrechts beraten wir vor allem auf den Gebieten:
- Arbeitsverträge
- Geschäftsführeranstellungsverträge
- Chefarztverträge
- Betriebsverfassungsrecht
- Tarifvertragsrecht
- Kündigungsschutzrecht
- betriebliche Altersversorgung
- betriebliches Eingliederungsmanagement
- Recht der gesetzlichen Unfallversicherung