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Gesundheitsrecht

EU-Whistleblower-Richtlinie verabschiedet – Neue Regeln ab 2021

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Am 07.10.2019 hat der Rat der Europäischen Union die sog. EU-Whistleblower-Richtlinie (EUWBR) förmlich verabschiedet. Hierdurch sollen einheitliche Maßstäbe zum Schutz von Whistleblowern geschaffen werden.

Nach der Neuregelung müssen sowohl in öffentlichen und privaten Organisationen als auch in Behörden sichere Kanäle für die Meldung von Missständen eingerichtet werden. Darüber hinaus werden Hinweisgeber weitestgehend vor Repressalien geschützt.

Der Anwendungsbereich für die neuen Vorschriften ist möglichst breit angelegt. Neben Bereichen wie die öffentliche Auftragsvergabe und dem Finanzwesen erstrecken sich die Regelungen gerade auch auf das Gesundheitswesen.

Betroffen sind neben Behörden vor allem Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Diese müssen zuverlässige Meldekanäle für potentielle Hinweisgeber einrichten.

Darüber hinaus werden Schutzvorkehrungen eingeführt, um Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen, z. B. davor, suspendiert, herabgestuft oder eingeschüchtert zu werden. Auch ihre Unterstützer, etwa Kollegen und Angehörige, werden geschützt.

Zwar ist derzeit noch nicht abzusehen, wie der Gesetzgeber diese Vorgaben in nationales Recht umsetzen wird. Dabei wird vor allem in den Blick zu nehmen sein, diese mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere des am 26.04.2019 in Kraft getretenen Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG), zu harmonisieren. Vor dem Hintergrund der rechtlichen und technischen Komplexität der anstehenden Aufgaben, gerade im Hinblick auf die rechtssichere organisatorische und technische Ausgestaltung sicherer Meldekanäle, sollten Unternehmen aber schon jetzt prüfen, ob ihre hoffentlich bereits vorhandenen Hinweisgebersysteme die Anforderungen der EUWBR bereits erfüllen.

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